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Rechtliche Informationen
Marktordnung | Drucken |


Marktordnung der ADLER – Modellspielzeugmärkte
 

  1. Durch die Teilnahme bzw. durch eine Zusage der Teilnahme an der Marktveranstaltung erkennen die Aussteller  sowie die Besucher die Marktordnung in allen Punkten an.
  2. An der Veranstaltung können gewerbliche sowie nichtgewerbliche (private) Anbieter teilnehmen.
  3. Die Veranstaltung ist gebührenpflichtig.
  4. Die Aussteller zahlen eine Standgebühr, die bei Marktbeginn an den Veranstalter zu zahlen ist. Das Nichtbelegen eines bestellten Marktstandes entbindet den Aussteller nicht von der Zahlungspflicht der Standgebühr an den Veranstalter. Die Zahlungspflicht entfällt, wenn der Aussteller bis spätestens zum Vortag der Marktveranstaltung seine Teilnahme absagt.
  5. Von den Besuchern wird für den einmaligen Zugang zur Veranstaltung ein Eintrittsgeld gemäß Aushang  erhoben. Wiedereintritt ist mit einer Personen - Kennzeichnung möglich,
  6. Die ordnungsbehördlich festgesetzte Marktzeit (11 bis 16 Uhr, in Ausnahmeregelung 13 bis 18 Uhr)  ist von allen  Ausstellern  verbindlich  einzuhalten.  Der Standaufbau durch die Aussteller beginnt 90 Minuten vor Marktöffnung. Der Standabbau soll 60 Minuten nach Marktschluss beendet sein.
  7. Der Marktstand darf nicht vor dem Ende der Marktzeit abgebaut werden.
  8. Die Aussteller müssen den für sie reservierten Marktstand bis spätestens 30 Minuten vor Marktbeginn eingenommen haben.
  9. Reservierte, aber bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingenommene Standplätze können bei Bedarf vom Veranstalter an andere Interessenten vergeben werden.
  10. Pro Marktstand sind zwei Personen zugelassen. Bei großen Marktständen werden weitere Helfer nur dann anerkannt, wenn diese für die gesamte Dauer der Veranstaltung am Marktstand verweilen.
  11. Alle anderen Personen müssen im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein.
  12. Der Standaufbau hat so zu erfolgen, dass die Notausgänge und Feuerlöscheinrichtungen frei zugänglich sind. Tischverbreiterungen durch Auflageplatten auf 0,80 Meter sind gestattet, sofern durch die Verbreiterung die vorgegebene Gangbreite von mindestens 2 Meter nicht unterschritten wird.
  13. Zusätzliche Tische sind nur nach vorheriger Absprache mit dem Veranstalter gestattet.
  14. Jeder Aussteller hat an seinem Stand ein Schild mit seinem Namen, Vornamen und seiner Anschrift gut sichtbar anzubringen.
  15. Für das Warenangebot der Aussteller besteht Preisauszeichnungspflicht.
  16. Bei Marktende ist der Standplatz sauber zu verlassen.
  17. Alle anfallenden Abfälle, Verpackungen und sonstige Gegenstände müssen vom Aussteller entsorgt, d.h. mitgenommen werden. Der Aussteller ist für die Säuberung der von ihm belegten Fläche verantwortlich.
  18. Jeder Aussteller und jeder Besucher ist für Schäden, die direkt oder indirekt durch ihn angerichtet werden, persönlich haftbar.
  19. Der Veranstalter haftet nicht für die Beschädigung oder das Abhandenkommen von Ware.
  20. Werbung durch Aussteller und Besucher: Unmittelbar am Marktstand ist das Auslegen von Handzetteln und das Aushängen von Plakaten (ohne Behinderung angrenzender Marktstände und ohne Gefährdung von Personen) nur nach Rücksprache mit dem Veranstalter gestattet.
  21. Das Aushängen von Plakaten, das Auslegen und das Verteilen von Handzetteln und sonstigem Werbematerial sind im äußeren Grundstücks- und im Innenbereich des Veranstaltungshauses nicht gestattet. Der Veranstalter kann grundsätzlich jede Art von Werbung untersagen.
  22. Falls angekündigte Veranstaltungen ausfallen, werden bereits entrichtete Standgebühren gutgeschrieben oder auf Wunsch zurückgezahlt. Der Veranstalter haftet nicht für Nachteile, die den Ausstellern und Besuchern aufgrund ausfallender Veranstaltungen entstehenden.
  23. Den  Anordnungen des Veranstalters und dessen Bevollmächtigten ist Folge zu leisten.
  24. Bei Nichtbefolgen der Marktordnung kann ein Marktausschluss durch den Veranstalter ausgesprochen werden.

Stand: November 2008
 

Der Veranstalter:  M.& RP. Cremer Veranstaltungs GmbH,  Telleringstr. 14,  40721  Hilden

 

 


 
 
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